
verbundene Unternehmen, rechtlich selbstständige Unternehmen, die durch kapitalmäßige Beteiligungen oder andere vertraglich vereinbarte Beziehungen einen Konzern im weiteren Sinn bilden. Nach §§ 15† †™19 und 291 folgender Aktiengesetz sind verbundene Unternehmen 1) im Verhältnis zueinander in Mehrhe...
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Als verbundene Unternehmen bezeichnet man Konzernunternehmen , mit Mehrheit beteiligte und im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen , darüber hinaus Unternehmen , die wechselseitig mit mehr als 25 % beteiligt sind, Unternehmen , mit denen ein Unternehmensvertrag abgeschlossen worden ist, beherrschende und abhängige Unternehmen . Die Merkmale f�....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verbundene-unternehmen/verbundene-
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